{"id":32,"date":"2020-05-26T08:10:27","date_gmt":"2020-05-26T08:10:27","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.reptilienb\u00f6rsen-ost.de\/?page_id=32"},"modified":"2023-11-05T14:55:46","modified_gmt":"2023-11-05T14:55:46","slug":"boersenordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/?page_id=32","title":{"rendered":"B\u00f6rsenordnung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>B\u00f6rsenordnung f\u00fcr B\u00f6rsen durchgef\u00fchrt von Alexander Flo\u00df (B\u00f6rsenverantwortlicher)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Teilnehmer m\u00fcssen sich vor jeder Veranstaltung mit der dazugeh\u00f6rigen B\u00f6rsenordnung auseinander setzen, diese akzeptieren und sich zu deren Einhaltung und Achtung mittels einer Unterschrift beim B\u00f6rsenveranstalter verpflichten, anderenfalls werden diese nicht zur Veranstaltung zugelassen oder von dieser ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Seit dem 01.08.2014 sind gewerbliche Anbieter laut Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, jedem Kunden beim Kauf von Wirbeltieren schriftliche Informationen \u00fcber entsprechende Tiere auszuh\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr den Transport sowie die zeitweilige Unterbringung sind temperaturstabile Beh\u00e4ltnisse zu verwenden, die ggf. mittels W\u00e4rme Akkus oder Flaschen temperiert werden m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Gekaufte Tiere m\u00fcssen unverz\u00fcglich an einen gesch\u00fctzten Ort (Stand des Verk\u00e4ufers oder Tierabgabestelle) verbracht werden.Sie m\u00fcssen Artgerecht transportiert und vor nachteiligen Beeinflussungen gesch\u00fctzt werden. Alle Tiere k\u00f6nnen kostenlos an der Tierabgabestelle abgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. F\u00fcr jedes angebotene Tier m\u00fcssen folgende Angaben f\u00fcr jeden Interessenten ersichtlich sein:<br><br>a) Name des Verk\u00e4ufers<br>b) wissenschaftlicher und deutscher Name des Tieres<br>c) Verbreitungsgebiet<br>d) Herkunft: Wildfang \/ Nachzucht<br>e) Schutzstatus EG-VO 338\/97 (Anhang A, Anhang B), Schutzstatus BArtSchV (Anlage 1)<br>f) zu erwartende Endgr\u00f6\u00dfe<br>g) Geschlecht der angebotenen Tiere, soweit dem Anbieter bekannt<br>h) bei Nahrungsspezialisten ein Hinweis auf die erforderliche Nahrung<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wildf\u00e4nge von Arten des Anhanges A der EG-VO 338\/97 und von Arten der Anlage 1 der BArtSchV d\u00fcrfen nicht angeboten, nicht in Verkehr gebracht und nicht vermarktet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. F\u00fcr gewerbliche H\u00e4ndler gilt die artenschutzrechtliche Buchf\u00fchrungspflicht nach \u00a7 6 Bundesartenschutzverordnung: F\u00fcr den Erwerb sowie den Weiterverkauf besonders  gesch\u00fctzter Tiere ist ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit t\u00e4glicher Eintragung in dauerhafter Form vorzulegen, es muss mindestens Name und Anschrift des Einlieferers sowie des K\u00e4ufers, Art und Kennzeichnung des jeweiligen Tieres sowie das Zu- und Abgangsdatum enthalten. Das Buch mit den Belegen ist mindestens 5 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Die Tiere sind in Beh\u00e4ltnissen mit Sichtschutz anzubieten, so dass ein Betrachten der Tiere nur von einer Seite oder von oben m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Den Tieren muss ein Mindestma\u00df an R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeiten (Pflanzenteile, Korkrinde, Tonscherben o.\u00e4.) angeboten werden. 1\/3 der Beh\u00e4ltnisse m\u00fcssen als R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeit gestaltet sein. Die Oberfl\u00e4che (z.B. Deckel) muss zus\u00e4tzlich zu 1\/3 mit einer undurchsichtigen Vorrichtung abgedeckt sein, z.B. mit einem Blatt Papier, bei gr\u00f6\u00dferen Beh\u00e4ltnissen z.B. mit stabilem Karton. Diese Oberfl\u00e4chenabdeckung darf nur kurzzeitig abgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Bei Tieren aus Feuchtgebieten muss ein, die Luftfeuchtigkeit erh\u00f6hendes, Substrat oder eine andere geeignete M\u00f6glichkeit zur Erh\u00f6hung der Luftfeuchtigkeit eingesetzt werden. W\u00e4hrend der Dauer der B\u00f6rse sind solche Tiere regelm\u00e4\u00dfig mit Wassernebel zu bespr\u00fchen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Rein aquatile Arten m\u00fcssen im Wasser angeboten werden. Beim Anbieten mit Wasser ist entweder ein Landteil notwendig, oder das Wasser muss so seicht sein, dass die Tiere nicht permanent schwimmen m\u00fcssen. Verschmutztes Wasser ist zu wechseln.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Cham\u00e4leons d\u00fcrfen nur in ausreichend hohen Beh\u00e4ltern mit einer Kletter-Sitzgelegenheit (Ast) pr\u00e4sentiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Alle gr\u00f6\u00dferen Beh\u00e4ltnisse sollten mit einem Mindestma\u00df an Strukturierung und einer Wassersch\u00fcssel ausgestattet sein.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Die Beh\u00e4ltnisse f\u00fcr die Tiere m\u00fcssen folgenden Mindestanforderungen entsprechen (gem. der &#8222;Leitlinie zur Ausrichtung von Tierb\u00f6rsen unter<br>Tierschutzgesichtspunkten&#8220; des Bundesministeriums f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und<br>Verbraucherschutz vom 1. Juni 2006):<br><br>a) ausreichende Bel\u00fcftung, Beleuchtung und ggf. W\u00e4rmezufuhr<br>b) geeignetes Bodensubstrat f\u00fcr die Aufnahme von Ausscheidungen<br>c) die Gr\u00f6\u00dfe des Beh\u00e4lters muss den Tieren ein problemloses Wenden<br>erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie muss bei &#8211; Echsen und Amphibien mindestens das 1,5 Fache der Kopf-Rumpf-L\u00e4nge &#8211; bei Schlangen jede Seitenl\u00e4nge mindestens 1\/3 der Gesamtl\u00e4nge des Tieres und &#8211; bei Schildkr\u00f6ten die zweifache Panzerl\u00e4nge betragen. Die Verkaufsboxen bei Reptilien und Amphibien m\u00fcssen eine Mindestgr\u00f6\u00dfe von ca. 10 x 10 x 10 cm aufweisen.<br><br>d) als Faustregel gilt:die k\u00fcrzeste Kantenl\u00e4nge der Beh\u00e4ltnisgrundfl\u00e4che (L\u00e4nge bzw. Breite) bei runden Beh\u00e4ltnissen die Diagonale, muss mindestens dem 1,5 fachen der K\u00f6rperl\u00e4nge des Tieres entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Alle Tiere m\u00fcssen in Einzelhaltung untergebracht sein, eine Belegung eines Beh\u00e4ltnisses mit mehreren Tieren ist untersagt. F\u00fcr wirbellose Tiere gilt dies nur bei Skorpionen, Vogelspinnen und Hundertf\u00fc\u00dfern.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Es d\u00fcrfen nur gesunde, nicht tr\u00e4chtige und in einwandfreiem Zustand befindliche Tiere angeboten werden.<\/p>\n\n\n\n<p>15. Der Verk\u00e4ufer muss den K\u00e4ufer auf die Meldepflicht von gesch\u00fctzten Tieren hinweisen. F\u00fcr jedes nach Anhang A der EG-VO 338\/97 gesch\u00fctzte Tier sind die Originalpapiere (Bescheinigung gem\u00e4\u00df EG-VO 338\/97) mitzuf\u00fchren und auf Verlangen vorzuzeigen. Der Verk\u00e4ufer hat dem K\u00e4ufer die Bescheinigung gem\u00e4\u00df EV- VO 338\/97 im Original zusammen mit dem Tier auszuh\u00e4ndigen. Eine Vermarktung von Tieren des Anhanges A der EG \u2013 VO 338\/97 ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn die Bescheinigung gem. EG &#8211; VO 338\/97 den Verk\u00e4ufer zur Vermarktung des Tieres \/ der Tiere berechtigt. Eine Vermarktung durch Dritte ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>16. Tiere der in der Anlage 6 der BArtSchV aufgef\u00fchrten Arten m\u00fcssen gem. den Bestimmungen \u00fcber die Kennzeichnung von Tieren in Artikel 36 der EG-VO 939\/97 und in den \u00a7\u00a7 8,10 und 11 BArtSchV gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss von der f\u00fcr den Verk\u00e4ufer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde in die Bescheinigung gem. EG-VO 338\/97 eingetragen worden sein.<\/p>\n\n\n\n<p>17. Beim Verkauf von Arten des Anhanges B der EG-VO 338\/97 und von Arten, die in der Anlage 1 der BArtSchV aufgef\u00fchrt sind, hat der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer einen Herkunftsnachweis auszuh\u00e4ndigen, auf dem die f\u00fcr die Meldung gem. \u00a7 6 Abs. 2 BartSchV erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Herkunftsnachweis muss auch einen Hinweis auf die Meldepflicht gem. \u00a7 6 Abs. 2 BARtSchV beinhalten. Benutzen Sie bitte nach M\u00f6glichkeit das ausdruckbare [ Formular ].<\/p>\n\n\n\n<p>18. Beim Verkauf von aus Drittl\u00e4ndern (d.h. nicht EU-Mitgliedsl\u00e4ndern) eingef\u00fchrten arten gesch\u00fctzten Exemplaren sind die vom Bundesamt f\u00fcr Naturschutz ausgestellten Einfuhrgenehmigungen(Kopien) mitzuf\u00fchren, soweit eine Einfuhrgenehmigungspflicht f\u00fcr diese Arten besteht. Die Einfuhr der Exemplare darf ausschlie\u00dflich \u00fcber die im Bundesanzeiger und im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft bekannt gemachten Zollstellen erfolgen. Bei der Einfuhr sind die Einfuhrdokumente (Einfuhrgenehmigung, Einfuhrmeldung) der Zollstelle vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>19. Tiere der Arten Chelydra serpentina ( Schnappschildkr\u00f6te) und Macroclemys temmincki (Geierschildkr\u00f6te) d\u00fcrfen nicht zur Schau gestellt, nicht angeboten, nicht in Verkehr gebracht und nicht vermarktet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>20. Die Tiere d\u00fcrfen nur bei Vorliegen von \u00e4u\u00dferst triftigen Gr\u00fcnden und im Beisein und mit Zustimmung des Anbieters aus ihren Beh\u00e4ltnissen herausgenommen werden. Eine Geschlechtsbestimmung mittels Sonde ist nicht erlaubt.<\/p>\n\n\n\n<p>21. Das Sch\u00fctteln oder Klopfen an den Tierbeh\u00e4ltern ist untersagt. Sowie unn\u00f6tiges herum reichen der Beh\u00e4ltnisse.<\/p>\n\n\n\n<p>22. Die ausgestellten Tiere sind st\u00e4ndig durch den Anbieter oder eine andere Person zu beaufsichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>23. Die Beh\u00e4ltnisse, in denen Tiere untergebracht sind, m\u00fcssen mindestens in Tischh\u00f6he (ca. 80 cm) aufgestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>24.  S\u00e4ugetieren m\u00fcssen gut strukturierte Beh\u00e4ltnisse zur Verf\u00fcgung stehen, z.B. mit geeignetem Einstreu, ausreichend gro\u00dfen R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeiten, Kletterm\u00f6glichkeiten. Tr\u00e4nke und Futter muss zur Verf\u00fcgung stehen. Es d\u00fcrfen nur Futternager zum Verkauf angeboten werden. Gefl\u00fcgel ist vom Verkauf komplett ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>25. Die Gr\u00f6\u00dfe der Beh\u00e4ltnisse f\u00fcr Futtertiere bzw. die Besatzdichte von Futtertieren muss so bemessen sein, dass jedem der Tiere eine angemessene Mindestgrundfl\u00e4che und K\u00e4figh\u00f6he zur Verf\u00fcgung steht. F\u00fcr die Besatzdichte gilt, dass bei Futterwirbeltieren die H\u00e4lfte der Bodenfl\u00e4che frei bleiben muss.<\/p>\n\n\n\n<p>26. Es d\u00fcrfen auch nur bereits von den Elterntieren entw\u00f6hnte und bereits eigenst\u00e4ndig lebensf\u00e4hige Nagetiere angeboten werden. Das Anbieten und der Verkauf von lebenden M\u00e4use &#8211; oder Rattenbabys, Nacktm\u00e4usen und anderen Defekt- zuchten ist strengstens verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>27. An Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr d\u00fcrfen Tiere nicht ohne die Einwilligung der Erziehungsberechtigten abgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>28. Aussteller, deren Tierhaltung beh\u00f6rdlicherseits erheblich beanstandet wird, werden von der n\u00e4chsten B\u00f6rse ausgeschlossen oder sofort. Im Einzelfall entscheidet dar\u00fcber ein Vertreter der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde.<\/p>\n\n\n\n<p>29. Das Rauchen ist in allen R\u00e4umen untersagt, es sei denn es wird darauf hingewiesen das es sich um einen Raucherraum \/ Zimmer handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>30. Die Veranstalter \u00fcbernehmen keine Haftung bei Diebstahl, Unf\u00e4llen und sonstigen Sch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p>31. Wildf\u00e4nge sollten auf der B\u00f6rse nicht angeboten werden, es sei denn, es kann<br>nachgewiesen werden, dass das jeweils angebotene Individuum seit mindestens<br>einem Jahr in menschlicher Obhut ist. Dieser Nachweis kann z.B. durch eine<br>Einfuhrbescheinigung oder einen Kaufnachweis erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>32. F\u00fcr Stromverl\u00e4ngerungen und Kabeltrommel ist selbst zu sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>33. Abf\u00e4lle die durch den Verkauf entstehen , werden nicht durch die Veranstalter beseitigt, sprich die Verk\u00e4ufer\/innen stellen sicher, dass Sie Ihren Verkaufsstand so wieder verlassen wie sie ihn vorgefunden haben.<\/p>\n\n\n\n<p>34. F\u00fcr Hunde ist der Zutritt zu den Hallen verboten.<\/p>\n\n\n\n<p>35. Das Filmen und Fotografieren auf den Veranstaltungen von Alexander Flo\u00df (www.reptilienb\u00f6rsen-ost.de) bedarf der Zustimmung des Veranstalters.<\/p>\n\n\n\n<p>36. Fremdwerbung in Form von Flyern, Plakaten, Bannern, oder durch Kleidungsst\u00fccke in der Veranstaltungshalle und auf dem dazugeh\u00f6rigen Gel\u00e4nde ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet. Ausgenommen davon ist Eigenwerbung der anwesenden Aussteller.<\/p>\n\n\n\n<p>37. Gewerbliche Aussteller haben den \u00a7 11 mit sich zu f\u00fchren, und auf Verlangen vorzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>38. Verst\u00f6\u00dfe gegen die B\u00f6rsenordnung k\u00f6nnen zum Platzverweis f\u00fchren!<\/p>\n\n\n\n<p>Aktualisiert: 19.10.2023<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\"><\/div><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>B\u00f6rsenordnung f\u00fcr B\u00f6rsen durchgef\u00fchrt von Alexander Flo\u00df (B\u00f6rsenverantwortlicher) Alle Teilnehmer m\u00fcssen sich vor jeder Veranstaltung mit der dazugeh\u00f6rigen B\u00f6rsenordnung auseinander&hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-32","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=32"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":364,"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/32\/revisions\/364"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/reptilienboersen-ost.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=32"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}